Kirchenvorstandswahlen

Kirchenvorstandwahlen 2024

Die Kirchenvorstandswahlen 2024 finden am So, 20.10.2024 statt. Falls Sie noch nicht per Brief gewählt haben, kommen Sie an diesem Sonntag zwischen 10:30 und 12:30 in den Gemeindesaal von St. Paulus und wählen vor Ort. Bitte bringen Sie dazu Ihren Ausweis und - falls vorhanden - die Wahlbenachrichtigung mit.

Kirchenvorstandswahlen 2018

Hier finden  Sie unsere Kandidaten

 

Zu den unter

 

gelisteten Kirchenvorständen wurden auf der Sitzung am 4.11.2018
Detlef Krinke und Dr. Thomas Lohse berufen.

 

 

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 "Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden"

Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Am 21. Oktober 2018 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, auch in unserer St.-Paulus-Gemeinde. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen.

Was macht ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde - und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?

Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder- und Jugendarbeit, den Besuchsdienst oder für das "Große Ganze" der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?

Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

Wer darf wählen?

Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?

Tatsächlich gibt es eine Landeskirche, die versucht hat, ein Höchstalter festzulegen. Davon ist wenig zu halten. Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Und wer sagt denn, dass Ältere nicht auch unkonventionell und innovativ sein können?

Wie wird gewählt?

Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Wie sieht es aus mit einer Quotenregelung für Frauen?

Es gab Zeiten, da wäre das notwendig gewesen. Aber anders als in den Aufsichtsräten der Konzerne sind Frauen in den Kirchenvorständen sehr präsent. Manche denken inzwischen schon eher über eine Männerquote nach.

Reicht es, wenn ich mich als Kandidat für einen Aspekt z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik interessiere?

Ein bestimmter Schwerpunkt ist völlig in Ordnung. Nur sollte die Verantwortung für das Ganze im Vordergrund stehen. Da hilft ein weiter Blick.

Sind Kirchenvorsteher auch bei den Sitzungen in der Dekanatssynode dabei?

Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das "Parlament" der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof.

 

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